Aktuelle Informationen zu Covid-19

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

die Delta-Variante bringt ein deutlich erhöhtes Ansteckungsrisiko mit sich. Daher sind verschärfte Regeln in Kraft getreten, die wieder in allen Bundesländern unterschiedlich umgesetzt werden. Das ist für uns anstrengend, aber ermöglicht auch einen flexibleren Umgang der Bundesländer, der durchaus Vorteile haben kann.

Shiatsu außerhalb von Heilpraxen wird zu den ‘körpernahen Dienstleistungen’ gerechnet und daher muss ein negativer Schnelltest verlangt werden von nicht geimpft oder Genesenen.

Tests sind ab dem 12. Oktober kostenpflichtig. Wenn ihr selber testen möchtet, um es euren Patient*innen/ Klient*innen zu erleichtern zu euch zu kommen, könnt ihr eine Schulung, z.T. Online mitmachen. Wendet euch vielleicht besser an bekannte Organisationen wie Johanniter, Malteser, Rotes Kreuz, etc. Es gibt im Netz große Preisunterschiede von privaten Anbietern, wo man die Qualität nicht überprüfen kann. Heilpraktiker*innen können sich beim Gesundheitsamt erkundigen, ob sie selbst als Testzentrum zugelassen werden und Zertifikate ausstellen können. Ihr könnt dann natürlich auch andere Menschen testen unabhängig davon, ob sie Patienten sind oder nicht. Es kann aber auch sein, dass zur Zeit keine neuen Zentren mehr benötigt werden. Das müsst ihr erfragen. Ohne HP-Schein braucht ihr eine Arztpraxis, mit der ihr kooperiert, um selbst testen und Zertifikate ausstellen zu können. Es kann sich vielleicht lohnen, um stärkere Einschränkungen in Herbst und Winter zu vermeiden. Das kann jede*r am besten selbst beurteilen. Denkt dann auch über die Kosten nach und kommuniziert das gut mit euren Patient*innen und Klient*innen. Und denkt daran, dass diese Regeln alle 3-4 Wochen neu angepasst werden und das jede Stadt/ Kreis ihre Besonderheiten hat. Wir können daher nicht nachhalten, welche Regeln bei euch vor Ort gerade gelten. Wendet euch gerne mit euren  Fragen und Erfahrungen an Christine reinert-bohne@shiatsu-gsd.de.

Für alle weiteren Fragen empfehlen wir, Euch auf den Webseiten Eurer Gemeinde bzw. dem für Euch zuständigen Gesundheitsamt zu erkundigen.

Wir wünschen Euch weiterhin gutes Durchhalten, gute Gesundheit und gutes Qi!

Eure GSD

Hilfreiche Informationen zu Schutz- und Hygienemaßnahmen

Stand: 18. Mai 2021

Hygieneempfehlung
Die GSD und SHENDO haben eine gemeinsame Hygieneempfehlung für die Praxistätigkeit entwickelt. Download der Hygieneempfehlung

Hygiene Checkliste für Shiatsu-Schulen
Download der Hygiene-Checkliste-Shiatsu-Schulen

Desinfektionsmittel
Verwenden Sie in der Praxis bitte ausschließlich vom RKI-Institut geprüfte und anerkannte Desinfektionsmittel oder Desinfektionsmittel, die in der VAH-Liste gelistet sind. Wichtig ist, dass die Desinfektionsmittel mindestens begrenzt viruzid wirksam sind.

Zubehör für hygienisches Arbeiten
Masken, Behandlungstücher zum Wechseln u.a. Produkte

Hilfreiche allg. Informationen

Informationen für Shiatsu-Schulen und Seminarangebote

Gute Nachrichten für Ausbildungsinstitute:  das generelle Verbot von Weiterbildungsveranstaltungen in den Bundesländern wurde weitestgehend aufgehoben.  Unter bestimmten Bedingungen sind diese während des aktuellen Lock-down weiterhin erlaubt. Bitte beachtet hierzu jedoch die u.a. Übersicht nach Bundesländern. Dort findet ihr die für Euch geltenden Bestimmungen.

Allg. Informationen zur Bildungspolitik

Für einen länderspezifischen Überblick über Möglichkeiten und Grenzen von Weiterbildungen hilft diese Seite:

Aktuelle Übersicht nach Bundesländern

Alle Angebote, die unter der Rubrik Freizeitbeschäftigung zuzuordnen sind müssen abgesagt werden bzw. als Online-Kurse angeboten werden.

Informationen zu finanziellen Hilfen

Neustarthilfe für Soloselbständige (Stand: 18.02.21)
Informationen für Soloselbständige, Freiberufler und kleine Unternehmen

Soloselbständige, die nur geringe betriebliche Fixkosten haben und im Zeitraum Januar bis Juni 2021 coronabedingt hohe Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben, können anstatt einer Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III einmalig die Neustarthilfe beantragen. Die Höhe der Neustarthilfe beträgt 50 Prozent eines sechsmonatigen Referenzumsatzes, der auf Basis des Jahresumsatzes 2019 berechnet wird, maximal jedoch 7.500 Euro. Für die Berechnung der Neustarthilfe können unter bestimmten Voraussetzungen auch unständige Beschäftigungsverhältnisse aller Branchen sowie kurz befristete Beschäftigungsverhältnisse in den Darstellenden Künsten berücksichtigt werden, d.h. auch „freie“, nicht fest angestellte Schauspielerinnen und Schauspieler und vergleichbare Beschäftigte können durch die Neustarthilfe Unterstützung erhalten. Antragsberechtigt sind Soloselbständige, die:

  • ihre selbstständige Tätigkeit als Freiberufler/in oder Gewerbetreibende/r im Haupterwerb ausüben,
  • weniger als eine/n Vollzeit-Angestellte/n beschäftigen,
  • bei einem deutschen Finanzamt für steuerliche Zwecke erfasst sind,
  • keine Fixkosten in der Überbrückungshilfe III geltend gemacht haben oder geltend machen und
  • ihre selbständige Geschäftstätigkeit vor dem 1. Mai 2020 aufgenommen haben.

Die Neustarthilfe wird als Vorschuss ausgezahlt. Soloselbständige dürfen die als Vorschuss gewährte Neustarthilfe in voller Höhe behalten, wenn sie im Förderzeitraum Januar bis Juni 2021 Umsatzeinbußen von über 60 Prozent im Vergleich zum Referenzumsatz (Berechnung auf Basis des Referenzumsatzes im Jahr 2019) zu verzeichnen haben. Fallen die Umsatzeinbußen geringer aus, ist die Neustarthilfe (anteilig) bis zum 30. Juni 2022 zurückzuzahlen.

Die Neustarthilfe ist steuerbar, wird jedoch nicht auf die Leistungen der Grundsicherung angerechnet.

Soloselbstständige beantragen ihren Antrag auf Neustarthilfe direkt auf direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de und nutzen dazu das von der Steuererklärung bekannte ELSTER-Zertifikat. Anträge können einmalig bis zum 31. August 2021 gestellt werden. Die Auszahlung der Neustarthilfe erfolgt in der Regel wenige Tage nach Antragstellung.

Eine Antragstellung für Kapitalgesellschaften oder die Berücksichtigung von anteiligen Umsätzen mit Personengesellschaften ist erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

Hotline Direktantrag Soloselbständige

Soloselbstständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben und mit dem Direktantrag im eigenem Namen (ohne prüfenden Dritten) bis 5.000 Euro November- und Dezemberhilfe oder Neustarthilfe bis 7.500 Euro beantragen möchten, können sich an den Service-Desk für Solo-Selbständige wenden:
Service-Hotline +49 30-1200 21034
Servicezeiten Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr

Hier geht es zum Antragsportal: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Neustarthilfe/neustarthilfe.html

Seelenbalsam in Corona-Zeiten

Übung: Vier Anker

Zur Ruhe kommen, aus der Ruhe heraus entscheiden und handeln – die Übung der vier Anker von und mit Achim Schrievers gibt es als Web-Seminar am Dienstag, dem 16. November 2021, 18 Uhr. Zum Einstimmen und Reinhören findet ihr hier den 1. Teil der Vier Anker.

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